Antragsverfahren 

Der Anspruch auf eine Individual-, Schul- sowie Studien- oder Berufsbegleitung ergibt sich aus den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB). Für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ist der Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung in § 112 SGB IX verankert.

Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischen Beeinträchtigungen – beispielsweise im Zusammenhang mit ADHS, ADS, einer Autismus-Spektrum-Störung, ausgeprägten Kommunikationsstörungen oder stark herausforderndem Verhalten – richtet sich die Leistungsgewährung nach § 35a SGB VIII. Dieser Paragraph regelt die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

 

 

Ablauf der Antragstellung für Schul-, Individual- sowie Studien- und Berufsbegleitung

 

1. Erstes Gespräch mit der Bildungseinrichtung

Zu Beginn empfiehlt sich ein unverbindliches Gespräch mit der gewünschten Schule, Ausbildungs- oder Bildungseinrichtung. 

 

2. Antrag einreichen

Der Antrag auf Kostenübernahme wird beim zuständigen Kostenträger gestellt – entweder beim Bezirk Oberbayern oder beim Jugendamt.

Anträge im Zusammenhang mit seelischen Beeinträchtigungen (z. B. ADHS, ADS, Autismus-Spektrum-Störungen oder Konzentrationsschwierigkeiten) sind beim zuständigen Jugendamt einzureichen, etwa beim Stadtjugendamt München. Die entsprechenden Formulare sind dort erhältlich.

Bei körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen erfolgt die Antragstellung beim zuständigen Bezirk.

 

3. Prüfung des Bedarfs

Der Kostenträger prüft den Antrag sowie das ärztliche Gutachten und die Stellungnahme der jeweiligen Bildungseinrichtung. Dieser Prozess dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Besonders bei Erstanträgen sollte diese Bearbeitungszeit frühzeitig eingeplant werden, vor allem wenn der Beginn des Schuljahres bevorsteht.

 

4. Entscheidung über den Umfang der Begleitung

Auf Grundlage des Stundenplans und des individuellen Unterstützungsbedarfs Ihres Kindes legt der Kostenträger fest, in welchem Umfang die Begleitung bewilligt wird.

 

5. Bewilligung und Auswahl der Begleitperson

Der Bewilligungsbescheid wird direkt an uns übermittelt, wodurch wir die Organisation der Begleitung übernehmen. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir eine passende Begleitperson aus. Die Vorauswahl erfolgt anhand fachlicher und persönlicher Kriterien. In einem persönlichen Kennenlernen können Sie die vorgeschlagenen Personen treffen. Nach Ihrer Entscheidung nehmen wir Kontakt zur Bildungseinrichtung auf und beginnen die Begleitung so bald wie möglich.

 

6. Beratung und Unterstützung

Bei allen Fragen rund um das Antragsverfahren oder die Auswahl der Begleitperson stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Voraussetzung für unser Angebot ist eine bewilligte Kostenübernahme durch den zuständigen öffentlichen Träger der Eingliederungshilfe.

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